Stand: August 2026. Die Beispielrechnung dient zur Orientierung. Für deine Anlage zählen die tatsächliche Einspeisevergütung, Wärmekosten, Überschussmenge und Investition. Als aktuelle Referenz erhalten neue Gebäude-PV-Anlagen bis 10 kWp in Teileinspeisung bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 eine feste Einspeisevergütung von 7,70 Cent pro kWh. Die eigene Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum, Leistung und Einspeiseform abweichen. Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2026.

DIE EHRLICHE ANTWORT

Die kurze Antwort

Ein Heizstab kann sich lohnen, wenn regelmäßig PV-Überschuss vorhanden ist, ein geeigneter Speicher bereits besteht und die bisherige Warmwasserbereitung vergleichsweise teuer ist.

Er lohnt sich eher nicht, wenn nur wenig Überschuss anfällt, hohe Umbaukosten entstehen oder bereits eine sehr effiziente Warmwasserbereitung vorhanden ist. Entscheidend ist nicht der Haushaltsstrompreis, sondern der Vergleich zwischen entgangener Einspeisevergütung, tatsächlich vermiedenen Wärmekosten und der gesamten Investition.

  • 01

    Wie viel Überschuss ist nutzbar?

    Nicht die gesamte PV-Erzeugung zählt, sondern nur der Strom, der nach dem Haushaltsverbrauch übrig bleibt und zeitgleich im Speicher genutzt werden kann.

  • 02

    Was wäre die Alternative?

    Vergleiche die entgangene Einspeisevergütung mit den Wärmekosten, die der Heizstab tatsächlich ersetzt – etwa für Gas, Öl, Fernwärme oder Strom.

  • 03

    Was kostet die gesamte Lösung?

    Gerät, Steuerung, Installation und mögliche Anpassungen am Speicher gehören vollständig in die Rechnung. Nur der Gesamtpreis eignet sich für die Amortisationsberechnung.

BEISPIEL: VIERPERSONENHAUSHALT

Eine Beispielrechnung mit transparenten Annahmen

Wichtig: Die folgenden Werte sind bewusst als Beispielannahmen gekennzeichnet und keine Prognose für dein Haus. Die verwendeten 8 Cent pro kWh sind eine gerundete Rechengröße; für deine eigene Rechnung musst du deinen tatsächlichen Vergütungssatz verwenden.

Angenommener nutzbarer PV-Überschuss: 1.500 kWh pro Jahr
Angenommene Einspeisevergütung: 8 Cent pro kWh
Angenommene vermiedene Wärmekosten: 20 Cent pro kWh
Angenommene Gesamtinvestition: 600 Euro

Jährlicher wirtschaftlicher Vorteil:
1.500 kWh × (0,20 € − 0,08 €) = 180 € pro Jahr

Rechnerische Amortisation:
600 € ÷ 180 € = ca. 3,3 Jahre

Das Beispiel zeigt: Je mehr eigener PV-Überschuss sinnvoll für die Warmwasserbereitung genutzt werden kann und je höher die Kosten der dadurch ersetzten Wärmeerzeugung sind, desto kürzer kann die rechnerische Amortisationsdauer ausfallen. Schon kleine Änderungen bei Wärmekosten, PV-Überschuss oder Investition verändern das Ergebnis deutlich. Bei Brennstoffen solltest du für eine saubere Rechnung möglichst die Kosten der tatsächlich ersetzten Nutzwärme ansetzen, nicht einfach nur den Brennstoffpreis pro kWh.

  • SZENARIO A

    Geringer Vorteil

    Vermiedene Wärmekosten: 14 ct/kWh

    Jährlicher Vorteil: 90 €

    Rechnerische Amortisation: 5,4 Jahre

  • SZENARIO B

    Mittlerer Vorteil

    Vermiedene Wärmekosten: 18 ct/kWh

    Jährlicher Vorteil: 150 €

    Rechnerische Amortisation: 3,3 Jahre

  • SZENARIO C

    Höherer Vorteil

    Vermiedene Wärmekosten: 22 ct/kWh

    Jährlicher Vorteil: 210 €

    Rechnerische Amortisation: rund 2,3 Jahre

  • EHER JA

    Eher sinnvoll

    Regelmäßiger PV-Überschuss

    Geeigneter Speicher bereits vorhanden

    Geringer Installationsaufwand

    Vergleichsweise hohe bisherige Wärmekosten

  • EHER NEIN

    Eher nicht sinnvoll

    Nur wenig nutzbarer Überschuss

    Hohe Umbau- oder Installationskosten

    Ungeeigneter Speicher

    Bereits sehr günstige oder effiziente Warmwasserbereitung

  • 01

    Überschuss vorhanden?

    Regelmäßig und in ausreichender Menge?

  • 02

    Speicher geeignet?

    Passende Einbauöffnung, Eintauchtiefe und Freigabe?

  • 03

    Rechnung positiv?

    Vermiedene Wärmekosten höher als entgangene Einspeisung und Investition?

HÄUFIGE FRAGEN

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Wie berechnet man die Amortisation eines Heizstabs?

Als einfache Orientierung: Gesamtinvestition geteilt durch den jährlichen wirtschaftlichen Vorteil. Der jährliche Vorteil ergibt sich aus der nutzbaren Überschussmenge multipliziert mit der Differenz zwischen vermiedenen Wärmekosten und entgangener Einspeisevergütung. Laufende Zusatzkosten oder spätere Wartung sollten berücksichtigt werden, wenn sie relevant sind. Wichtig ist außerdem, nur den PV-Überschuss anzusetzen, der zeitlich tatsächlich für die Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Die Rechnung ist deshalb immer eine objektspezifische Näherung und keine feste Produkteigenschaft.

Lohnt sich ein Heizstab bei niedriger Einspeisevergütung?

Eine niedrige Einspeisevergütung senkt die Opportunitätskosten des selbst genutzten Solarstroms und kann die Eigennutzung wirtschaftlich attraktiver machen. Trotzdem müssen genügend nutzbarer Überschuss, ein geeigneter Speicher und eine insgesamt positive Rechnung vorhanden sein. Eine niedrige Vergütung allein macht einen Heizstab also noch nicht wirtschaftlich; entscheidend ist, welche Wärmekosten tatsächlich ersetzt werden und wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt.

Lohnt sich ein Heizstab bei einer Ü20-PV-Anlage?

Das kann sinnvoll sein. Nach dem Förderende können Ü20-Anlagen nach aktueller Rechtslage weiterhin einspeisen; die Anschlussvergütung orientiert sich am Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Für 2025 lag der Jahresmarktwert Solar bei 4,51 Cent pro kWh; die Vermarktungspauschale beträgt 2026 0,23 Cent pro kWh. Der Jahresmarktwert für 2026 steht erst nach Jahresende fest. Ob zusätzlicher Eigenverbrauch wirtschaftlich ist, hängt deshalb von deiner tatsächlichen Anschlussvergütung, dem nutzbaren Überschuss und den Investitionskosten ab.

Wann lohnt sich ein Heizstab nicht?

Eher nicht bei wenig nutzbarem Überschuss, hohen Einbau- oder Umbaukosten, ungeeignetem Speicher oder wenn die vorhandene Warmwasserbereitung bereits sehr günstig und effizient arbeitet. Auch eine lange rechnerische Amortisationszeit kann gegen die Investition sprechen. Bei Fernwärme, Wärmepumpe oder anderen günstigen Wärmequellen sollte deshalb besonders sorgfältig mit den eigenen Tarifen und Anlagenwerten gerechnet werden.

Welche Einspeisevergütung soll ich für meine Rechnung verwenden?

Verwende den tatsächlichen Vergütungssatz deiner eigenen PV-Anlage. Er hängt unter anderem vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagenleistung und der Einspeiseform ab. Für neue Gebäude-PV-Anlagen bis 10 kWp in Teileinspeisung beträgt die feste Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 derzeit 7,70 Cent pro kWh; ältere Anlagen und Ü20-Anlagen können deutlich andere Werte haben.